ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA bad kids production (STAND: JANUAR 2023)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen von bad kids production für die Erbringung von Leistungen von bad kids production gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt bad kids production nicht an, es sei denn, bad kids production stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

§ 2 Vertragsabschluss, Leistungsumfang

  1. Angebote der bad kids production sind freibleibend.

  2. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von bad kids production über die in dem Auftrag/Bestellung des Kunden näher bezeichneten Leistungsbeschreibungen zustande, welche auch per E-Mail erfolgen kann.

  3. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, die auch per E-Mail erfolgen kann, durch bad kids production.

  4. bad kids production erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Kunden. Soweit ein Re-Briefing, Pflichtenheft, Konzept, Drehbuch oder eine sonstige Leistungsbeschreibung auf Grundlage dieser Anforderungen erstellt wurden, bildet diese die Grundlage der Leistungen.

  5. Von bad kids production erstellte Leistungsbeschreibungen und Protokolle gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Arbeitswoche Änderungswünsche oder Anmerkungen schriftlich oder in Textform an bad kids production mitteilt.

  6. Hinsichtlich der gestalterischen und künstlerischen Ausarbeitung und Umsetzung hat bad kids production im Rahmen etwaiger Vorgaben des Kunden Gestaltungsfreiheit. Soweit nicht anders vereinbart, bestehen die Leistungen aus einer Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase. Nach Abschluss jeder Phase bilden deren Ergebnisse die Grundlage für die nächste Phase. Soweit der Kunde die Ergebnisse einer Phase freigibt oder abnimmt, können hiervon abweichende oder zusätzliche Anforderungen in einer nachfolgenden Phase nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.

  7. bad kids production ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten.

  8. Aufgrund gesonderter Absprache können Fremdleistungen von Zulieferern von bad kids production im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden. Soweit genehmigte Fremdleistungen von bad kids production im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde bad kids production von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

  9. Das Wetterrisiko an Produktionstagen trägt ausschließlich der Kunde.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Soweit nicht anders vereinbart und notwendig, wird der Kunde Unternehmens- und Produktinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Beiträge und Informationen (im folgenden „Inhalte“) zur Erfüllung der Leistungen von bad kids production liefern bzw. unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Inhalte sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit überlassener Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

  2. Soweit Leistungen oder Mitwirkende vom Kunden beigestellt werden müssen, damit bad kids production seine vereinbarten Leistungsverpflichtung erfüllen kann, ist der Kunde für die vollständige und rechtzeitige Beistellung verantwortlich. Der Kunde trägt die Kosten der beizustellenden Leistungen und Mitwirkenden und ist für die Abklärung der Rechte und Nutzung dieser Leistungen und Mitwirkenden verantwortlich.

  3. Der Kunde ist zu angemessenen Mitwirkung bei der Erfüllung der Leistungen von bad kids production verpflichtet, insbesondere bei der Konzeption und Umsetzung von Leistungen. Hierbei wird der Kunde bei Testläufen, Präsentationen, Abnahmetests und sonstigen abzustimmenden Sachverhalten im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung und Entscheidung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche sind bad kids production jeweils unverzüglich mitzuteilen.

  4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann bad kids production pro Woche der Verzögerung 0,5 % der Gesamtvergütung als Mehraufwand, insgesamt maximal jedoch 5 % der Gesamtvergütung als pauschalierten Mehraufwand verlangen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben vorbehalten. Ebenso ist bad kids production berechtigt, nach zweifacher erfolgloser Aufforderung zur Mitwirkung mit Fristsetzung, eine Abschlagszahlung in Höhe der bislang von bad kids production erbrachten Leistungen zu verlangen.

  5. Ist der Kunde zur Verwendung der von bad kids production überlassenen Inhalte nicht berechtigt, stellt er bad kids production von allen Ersatzansprüchen Dritter, deren Rechte hierdurch verletzt wurden, vollumfänglich frei sowie erstattet bad kids production die entsprechenden Kosten der Rechtsverteidigung.

  6. Der Kunde nennt bad kids production jeweils vor Beginn des Auftrages bzw. des zu bearbeitenden Projektes das zur Verfügung stehende Budget, das bei der Planung und Durchführung nicht überschritten werden soll. Nennt er keine Obergrenze, hat er die dadurch verursachten Nachteile und Kosten bei bad kids production auszugleichen.

§ 4 Kündigung, Annullierungskosten

  1. Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag vorzeitig, ohne dass die Kündigung durch bad kids production zu verantworten ist oder tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann bad kids production - unbeschadet der Möglichkeit, eine höhere Vergütung oder Schaden geltend machen - pauschal 70 Prozent der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn als Ersatzpauschale fordern.

  2. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens oder Vergütung vorbehalten.

  3. Eine auf eine gewisse Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit einer monatlichen Vergütung für bad kids production, die auch in einem monatlichen Retainer bestehen kann, kann von jeder Partei ordentlich nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme

  1. Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn bad kids production hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  2. Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von bad kids production nicht zu verantwortende Ereignisse um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall benachrichtigt.

  3. Alle Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sämtliche Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar bei bad kids production eintreffen. Für Terminverzögerungen übernimmt bad kids production keine Haftung, wenn sie durch verspätet, unvollständig oder nicht vollständig lesbar eingereichte Kundenunterlagen, -informationen oder -erklärungen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges verursacht wurden.

  4. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Fertigungsmustern, Konzeptionen etc. durch den Kunden ist die Leistungsfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung der Leistung an den Kunden bis zum Eintreffen einer Stellungnahme des Kunden bei bad kids production.

  5. Erfordern die präsentierten und/oder gelieferten Leistungen und Werke eine Abnahme durch den Kunden, so hat der Kunde diese, soweit nicht wesentliche Mängel vorliegen, unverzüglich abzunehmen. Eine Ingebrauchnahme oder Nutzung der gelieferten Arbeiten und Werke stellt eine rechtsverbindliche Abnahme dar.

§ 6 Änderungsverlangen (Change Request)

  1. Verlangt der Kunde während der Auftragsdurchführung abweichend von dem vereinbartem Leistungsumfang, zusätzliche Leistungen, die Auswirkungen auf die Vergütung und Termine haben (nachfolgend: „Change Request“), und ist bad kids production diese Leistung zumutbar, wird bad kids production ein Änderungsangebot unterbreiten. Über das Änderungsangebot muss der Kunde innerhalb von fünf Werktagen entscheiden. Bei Nichteinigung über ein Change  Request wird die ursprünglich vereinbarte Leistung weiter erbracht.

  2. Soweit weitergehende Leistungen von bad kids production auf Aufforderung des Kunden erbracht werden, ohne dass bad kids production hierzu vertraglich oder auf Grundlage eines vereinbarten Change Requests verpflichtet ist, werden diese Leistungen auf Grundlage der vereinbarten bzw. üblichen Tagessätze von bad kids production nach Aufwand abgerechnet.

§ 7 Vergütung, Umsatzsteuer, Kalkulationsrisiko, ausländische Steuern,

Fremdleistungen

  1. Die Angebotspreise von bad kids production sind freibleibend. Sie gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der Wechselkurs vom Tag des Angebots. Verändert sich der Wechselkurs während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1%, kann bad kids production die eigene Vergütung anpassen. Ein Anpassungsanspruch des Kunden besteht nicht.

  2. Die Vergütung von bad kids production richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind. Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen von bad kids production für die beteiligten Leistungsgruppen.

  3. In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.

  4. Reise- und Nebenkosten sowie Spesen werden gesondert abgerechnet und auf Anforderung des Kunden auch belegt.

  5. Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages höhere Kosten (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung etc.) als geplant, werden diese dem Kunden weiter berechnet. Das gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Überschreitung einer Budget- Grenze führen.

  6. Für den Fall, dass bei ausländischen Zulieferern oder Subunternehmern Umsatzsteuer anfällt, die bad kids production im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erstattet bekommt, hat der Kunde bad kids production von der ausländischen Umsatzsteuer freizustellen. Die Bruttorechnung des ausländischen Zulieferers oder Subunternehmers wird dem Kunden als Nettopreis in Rechnung gestellt. bad kids production bezahlt dem Kunden nach Durchführung des Vorsteuer- Vergütungsverfahrens die Vorsteuer unverzüglich insoweit zurück, als sie erstattet wurde. Der Kunde hat bad kids production von ausländischer Quellensteuer (z. B. der indischen Withholding Tax) freizustellen, unabhängig davon ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich ist oder nicht. Die Quellensteuer wird dem Kunden als Nettopreis weiterberechnet. Im Falle der Erstattung wird bad kids production unverzüglich den Erstattungsbetrag an den Kunden zurückzahlen.

  7. Die abgerechneten Gesamtkosten eines Auftrags von bad kids production dürfen die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Summe unwesentlich übersteigen, d.h. maximal 10% der angebotenen bzw. beauftragten Gesamtkosten. Der Kunde wird unverzüglich informiert, sollten die Gesamtkosten mehr als 10% vom Angebot bzw. von der Auftragsbestätigung abweichen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  2. Nach Beauftragung kann bad kids production aus der Auftragssumme einen angemessenen Vorschuss anfordern, mindestens jedoch 33% der vereinbarten Vergütung. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug, kann bad kids production vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist ferner zulässig, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt worden ist.

  3. Für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages ist bad kids production berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Zwischenabrechnung mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug, kann bad kids production vom Vertrag zurücktreten.

  4. Nach Auftragsausführung und Abnahme erstellt bad kids production eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.

  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von bad kids production anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Aufbewahrungspflicht von bad kids production

Nach Beendigung des Auftrags ist bad kids production frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe, Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte oder vom Kunden überlassenen Unterlagen an den Kunden heraus bzw. zurückzugeben, aufzubewahren oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung zur Heraus-/Rückgabe oder zur Vernichtung/Löschung besteht nicht. Wenn keine andere, schriftliche Vereinbarung besteht, werden die sämtliche Daten eines Projektes nach zwei Jahren ohne erneute Rücksprache mit dem Auftraggeber vernichtet. Falls eine längere aufbewahrung der Daten gewünscht ist, kann dies durch Mehraufwands- und Materialkosten nach Absprache erfüllt werden.

§ 10 Urheberechte, Nutzungsrechte

  1. An den Konzeptionen, gestalterischen Leistungen (inkl. Entwürfe, etc.), Softwareentwicklungen, Filmen, Animationen und sonstigen kreativen Leistungen von bad kids production (im Folgenden: „Werke“) werden die Nutzungsrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

  2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird dem Kunden an den Werken ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Herausgabe von Rohmaterial oder offenen Projektdateien ist nicht geschuldet. Die Nutzungsrechte können nicht an Dritte weiter übertragen oder unterlizenziert werden, es sei denn, es wird eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart und gezahlt. Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf den im Vorfeld abgestimmten Kontext. Das Produkt darf nicht neu arrangiert werden und für ein anderes Produkt genutzt werden, selbst wenn es sich dabei um z.B. um den selben Künstler handelt.

  3. Werke dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung oder Vereinbarung von bad kids production nicht verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Digitale Fassungen von Werken, soweit deren Überlassung nicht die Hauptleistung ist, werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach vorherigen Zustimmung geändert werden.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken, bei der Veröffentlichung, bei der öffentlich Zugänglichmachung und/oder Abbildung der Werke bad kids production zu benennen.

  5. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1 - 4 berechtigen bad kids production, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung für das Werk vom Kunden zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die übliche Vergütung zugrunde zu legen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

  6. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen ebenso kein Miturheberrecht.

  7. Sofern im Rahmen der Leistungen von bad kids production Open-Source-Software verwendet wird, richtet sich die Nutzungsbefugnis in Abweichung zu den zuvor genannten Regelungen nach den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen für diese Software. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Informationspflichten und Lizenzbestimmungen einzuhalten. Der Quellcode wird von bad kids production gemäß den jeweils einschlägigen Lizenzbestimmungen offengelegt und veröffentlicht.

  8. Ausgeschlossen von der Nutzungsrechteeinräumung sind Rechte von bad kids production an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen, Media-Einkaufsmethoden und ähnlichem, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.

  9. bad kids production ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Werke und Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist bad kids production berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln, Entwürfen etc. auf eigene Kosten Mehrfertigungen in beliebiger Menge herzustellen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Darüber hinaus ist bad kids production berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen. bad kids production sind berechtigt ans Ende der von ihnen gefertigten Videos ihr Outro zu schneiden, welches das Logo und das Vocal Tag enthält.

§ 11 GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

  1. Wenn die Leistungen von bad kids production ausschließlich in der Beratung des Kunden besteht, ist der Kunde für die von ihm praktizierte Nutzung, Verwertung und Umsetzung der von bad kids production erbrachten Beratungsergebnisse selbst verantwortlich. bad kids production gewährleiste nicht den Erfolg seiner Beratungsleistungen.

  2. Der Kunde hat gelieferte Leistungen von bad kids production unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel bzw. versteckte Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich oder in Textform bad kids production mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.

  3. Soweit bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen ein von der bad kids production zu vertretender Mangel der Leistungen vorliegt, ist die bad kids production wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

  4. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.

  5. bad kids production gewährleistet nicht die Schutz- und Eintragungsfähigkeit ihrer Leistungen und Arbeiten, steht jedoch dafür ein, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

  6. Jegliche Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn Schutzrechte geltend gemacht werden, die die Agentur nicht kennen konnte oder die vertraglichen Leistungen nicht vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Schutzrechtsverletzung durch eine Änderung verursacht wurde, die der Kunde selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.

  7. Für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke sowie von ihm beigestellte Leistungen und Mitwirkende und deren Verwertung in den Leistungen von bad kids production steht bad kids production nicht ein.

  8. Bestehen seitens bad kids production rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden gewünschten Leistungen und/oder Inhalte und wurden diese nach Mitteilung der Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so haftet die bad kids production nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen. Soweit der Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, ist diese gesondert zu vergüten.

  9. Die Gewährleistungsfrist bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.

  10. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

  11. bad kids production wird die von ihr entworfenen Vorlagen, Entwürfe etc. dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen inhaltlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen und/oder Entwürfe frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.

  12. Soweit die Haftung von bad kids production ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Geheimhaltungspflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von bad kids production sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne sein Verschulden bekannt werden.

  2. Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.

  3. Verletzt der Kunde oder eine der Personen gemäß den vorstehenden Absätzen die Schweigepflicht, so hat er bad kids production eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Netto Auftragsvolumens, mindestens jedoch € 10.000 zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn er, seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.

§ 13 Termine

  1. Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Drehterminen durch den Kunden gelten folgende Ausfallpauschalen für bad kids production und alle beteiligten Dritten, einschließlich Cast und Crew, als vereinbart, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf:

  2. Bei Stornierung in einem Zeitraum von 5 (fünf) bis 3 (drei) Werktagen (als Werktage zählen Montag bis Freitag) vor dem geplanten Drehtermin: 50 % (fünfzig Prozent) der Honorare. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive etwaiger externer Kosten (z.B. Drehgenehmigungen etc.).

  3. Bei Stornierung in einem Zeitraum von weniger als 3 (drei) Werktagen, jedoch mindestens 36 (sechsunddreißig) Stunden, vor dem geplanten Drehtermin: 75 % (fünfundsiebzig Prozent) der Honorare und 50 % (fünfzig Prozent) der Miete für Equipment. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive etwaiger externer Kosten (z.B. Drehgenehmigungen etc.).

  4. Bei Stornierungen kürzer als 36 (sechsunddreißig) Stunden vor dem geplanten Drehtermin wird der gesamte kalkulierte Drehaufwand in Rechnung gestellt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist BerlinGerichtsstand; bad kids production ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

  2. Für die Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen bad kids production und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

bad kids production
Schonensche Straße 31
13189 Berlin
+49 178 6384173 hi@badkidsproduction.com